Bundesverfassungsgericht

Tariftreue bei Vergabe öffentlicher Aufträge verfassungsmäßig
Redaktion (allg.)
Öffentliche Auftraggeber können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verlangen, dass die beteiligten Unternehmen ihren Arbeitnehmern Tariflohn zahlen. Das entschied am 3. November das Bundesverfassungsgericht. Die Busbranche begrüßt diese Entscheidung, allen voran der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO). "Gerade für das private Omnibusgewerbe in Bayern ist es von entscheidender Bedeutung, dass öffentliche Auftraggeber einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten, die über 50 Prozent der gesamten Betriebskosten betragen, entgegenwirken können", kommentierte LBO-Präsident Heino Brodschelm die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das damit dem Bundesgerichtshof widersprach.