Neue Vorschriften

Änderungen für Zulassung von Bussen ab Februar 2005
Redaktion (allg.)
Mit Wirkung zum 13.2.2005 wird die EU-Richtlinie 2001/85 "Kraftomnibusse" in die StVZO übernommen. Dies bringt für Busse, die ab dem 13. Februar nächsten Jahres zugelassen werden, eine Reihe von Änderungen. Es wird zwischen drei Klassen unterschieden: Klasse 1: Stadt-Linienbusse Klasse 2: Überland-Linienbusse Klasse 3: Reisebusse Omnibusse der Klasse 1, die ab dem 13.2.2005 zugelassen werden, müssen künftig behindertengerecht ausgestattet sein, bei den Fahrzeugen der Klassen 2 und 3 ist diese Ausstattung freiwillig. Bei Doppeldeckern, die ab dem 13.2.2005 zugelassen werden, müssen künftig zwei Feuerlöscher mitgeführt werden, einer muss auf der oberen Ebene untergebracht sein. Bei Fahrzeugen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen müssen künftig zwei Verbandskästen mitgeführt werden, bisher lag diese Grenze bei 26 Plätzen. Auch diese Änderung betrifft nur Busse mit einer Erstzulassung ab dem 13.2.2005.