Fluglinien haften bei Verspätung und Gepäckverlust

Neues Gesetz tritt Ende Juni in Kraft
Redaktion (allg.)
Ab 28. Juni gilt ein neues Gesetz, das die Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen, Verspätungen und Schäden am Gepäck neu regelt. Bis zu 5.100,- Euro Schadenersatz pro Passagier könnten Flugverspätungen künftig kosten, allerdings nur dann, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um den Schaden zu vermeiden und wenn der Kunde zusätzliche Reisekosten hatte - sein Ärger alleine über die Verspätung genügt nicht. Wann eine Verspätung so groß ist, dass Ansprüche der Reisenden fällig werden, darüber müssen noch Gerichte entscheiden. Beim Reisegepäck sieht das neue Gesetz vor, dass die Fluggesellschaft bis zu 1.230,- Euro zahlen muss, wenn es beim Transport beschädigt wird oder verloren geht. Hierbei ist es einerlei, ob die Airline den Schaden selbst verschuldet hat. Ist das Gepäck beschädigt oder verspätet, muss der Reisende das so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft melden. Nimmt er den Koffer beim Auschecken an ohne Schäden zu melden, vermutet der Gesetzgeber, dass das Gepäck zu diesem Zeitpunkt unbeschädigt war. Die neue Bestimmungen gelten bei Flügen zwischen Ländern des Montrealer Abkommens, zu denen 53 Staaten, darunter alle EU-Länder, die USA, Japan, die Schweiz, Türkei, Kanada und Kenia zählen. Für Flüge, die vor dem 28. Juni gebucht wurden, gilt das Gesetz nicht.