Redaktion (allg.)
Das Anhalterecht des Bundesamtes für Güterverkehr wurde erweitert, die Behörde darf nun auch in Berlin und Baden-Württemberg Busse stoppen und die Fahrer kontrollieren. Für folgende Bundesländer gilt das ebenfalls: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.