Gurtpflicht im Omnibus

Ab 1.April Bußgeld für Fahrer und Fährgäste
Redaktion (allg.)
Verstöße gegen die Anschnallpflicht in Omnibussen werden ab dem 1.April mit Bußgeldern belegt. Bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte müssen künftig sowohl der Busfahrer, als auch die Fahrgäste mit einem Bußgeld in Höhe von 30,- Euro rechnen. Darüber hinaus ist der Busfahrer verpflichtet, die Fahrgäste vor Fahrtantritt auf die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten hinzuweisen. Gleichzeitig gilt weiterhin, dass der Fahrer eine Informationspflicht hat und dafür sorgen muss, dass den Fahrgästen durch entsprechende Informationseinrichtungen angezeigt wird, wann Gurte anzulegen sind. Verstößt der Fahrer gegen diese Informationspflicht, so wird dies als Ordnungswidrigkeit gewertet, die mit einem Bußgeld belegt wird. Ein Informationsblatt zur Gurtpflicht in Omnibussen kann beim LBO bezogen werden.