Ein Fall für Zwei

Verstärkte Kontrollen an polnischen Grenzen
Redaktion (allg.)
Gemäß dem polnischen Personentransport-Beförderungsgesetz sind Fahrzeuge mit einer Zulassung für mehr als neun Personen dazu verpflichtet, zwei komplett gefüllte Feuerlöscher an Bord zu haben. In letzter Zeit wurden verstärkt auch deutsche Reisebusse kontrolliert und die Busfahrer mussten empfindliche Geldstrafen entrichten, wenn der zweite Feuerlöscher nicht vorgezeigt werden konnte.