Recht: Kölner Fernbusbahnhof bleibt am Flughafen

Verwaltungsgericht Köln wies Klagen zweier Fernbusunternehmen ab.
Rückblick: Im Oktober 2015 entzog sich FlixBus dem Lobbydruck in Köln und richtete übergangsweise einen Ersatzhalt in Leverkusen-Mitte ein. (Foto: FlixBus)
Rückblick: Im Oktober 2015 entzog sich FlixBus dem Lobbydruck in Köln und richtete übergangsweise einen Ersatzhalt in Leverkusen-Mitte ein. (Foto: FlixBus)
Anja Kiewitt

Die Klagen zweier Fernbusunternehmen gegen die Sperrung von zwei Haltepunkten in der Kölner Innenstadt für den Fernbusverkehr hat das Verwaltungsgericht Köln Ende August wiederholt abgewiesen. Bereits Ende Oktober 2015, kurz nachdem die Stadt Köln die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße für den Fernbusverkehr gesperrt und als alternativen Haltepunkt den Flughafen Köln/Bonn angeboten hatte, hatten die Ordnungshüter gegen die damals eingereichten Klageanträge entschieden (busplaner berichtete). Gegen die Urteile können die Kläger nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Erhebliche Verkehrsgefahren durch Fernbusse

Aus Sicht der Kölner Richter ist die Sperrung der Haltepunkte rechtmäßig, weil es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe. Zudem stelle der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und vor allem an das Kölner Stadtzentrum eine angemessene Alternative dar. Das sehen die klagenden Fernbusunternehmen anders: In den bestehenden Linienverkehrsgenehmigungen seien die Haltepunkte Breslauer Platz und Gummersbacher Straße bestandskräftig festgelegt worden. Mögliche verkehrstechnische Beeinträchtigungen im Bereich der Haltepunkte seien nicht auf den Fernbusverkehr, sondern auf die allgemeine Verkehrslage zurückzuführen. Der Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn stelle zudem keine angemessene Alternative zu den im Stadtzentrum gelegenen Haltepunkten dar und sei für die Kunden nicht zumutbar.