WLAN: Wegfall der Störerhaftung beschlossen

Neues Telemediengesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
Schub für mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland: In Cafés, an Flughäfen, in Hotels – überall kann künftig freies Internet gefahrlos angeboten werden. (Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Schub für mehr offene WLAN-Hotspots in Deutschland: In Cafés, an Flughäfen, in Hotels – überall kann künftig freies Internet gefahrlos angeboten werden. (Foto: Thorben Wengert/Pixelio.de)
Anja Kiewitt

Der Bundestag hat am 30. Juni das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. „Damit schaffen wir die Störerhaftung rechtssicher ab", betont Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Nach dem neuen Gesetz können Internetzugangsanbieter und WLAN-Betreiber offenes WLAN für ihre Kunden anbieten, ohne sich dem Risiko auszusetzen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen (busplaner berichtete). Außerdem stellt das Gesetz klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder bei Rechtsverstößen Dritter sein WLAN-Angebot einzustellen.

Geistiges Eigentum weiter geschützt

Trotzdem bleibt geistiges Eigentum geschützt: Rechteinhaber können von WLAN-Betreibern verlangen, einzelne, konkret benannte Internetseiten zu sperren. Dies ist dann möglich, wenn über die Internetseiten ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Das verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber auch in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden. Für einen WLAN-Betreiber ist es in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse möglich, einzelne Internetseiten über die Einstellungen des WLAN-Routers zu sperren.