Wegfall der „Störerhaftung“ bringt Vorteile für Busunternehmer

Mehr Rechtssicherheit und weniger Haftungsrisiken trotz freiem WLAN.
Julia Lenhardt

Die Junge Union des CDU-Gemeindeverbands Ottersberg, Niedersachsen, sieht laut Medienberichten in der Abschaffung der sogenannten Störerhaftung Potential, um junge Leute besser in die Bürgerbusse der Region einzubinden. Diese ergänzen das Fahrplanangebot des Nahverkehrs und werden von der Bürgerinitiative Bürgerbus Ottersberg e.V. betrieben. Die Störerhaftung besagt, dass Betreiber von WLAN-Zugängen für Gesetzesverstöße, die von Nutzern begangen werden, haften. Auch die Junge Union Fürth-Stadt, Bayern, spricht sich nach eigenen Angaben für das Angebot von kostenlosem Internet beispielsweise am Fürther Hauptbahnhof aus. Dadurch könnten Bus- und Bahnreisende die Wartezeiten überbrücken.

Rechtssicherheit für Busunternehmer

Die derzeitige gesetzliche Regelung soll laut bdo Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer e. V., Berlin, so geändert werden, dass Busunternehmer Rechtssicherheit gewinnen und sich nicht mehr mit Haftungsrisiken konfrontiert sehen, wenn Sie ihren Fahrgästen einen freien Internetzugang im Bus ermöglichen. Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist laut Verband bereits im Herbst 2016 möglich.

Freies Internet gehört zum Service

Bereits heute gehört freies WLAN im Fernlinienverkehr zum gängigen Service und ist für die Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil (lesen Sie dazu den Beitrag in busplaner 6-7/2015, Seite 82). Eine aufwändige Kundenregistrierung oder die Zustimmung zu Nutzungsbedingen durch die Fahrgäste könnte aufgrund der geplanten Gesetzesänderung wegfallen.

WLAN weltweit

In Ländern wie Großbritannien, Südkorea oder Estland gehört freies WLAN laut einem Bericht Tageszeitung taz.de bereits zum Standard. In Estland verfügen demnach beispielsweise die Fernbusse über kostenlose, unverschlüsselte Internetzugänge.