Doppelbesteuerung endgültig vom Tisch

VPR setzt Umsatzsteuerthemen auf die Agenda 2015
Thomas Burgert

Bei der Unternehmensbesteuerung im B2B-Bereich konnte der Internationale Verband der Paketer VPR im Dezember einen bedeutenden Erfolg feiern. Die sich über mehr als 14 Jahre hinziehende Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung, federführend vom VPR in Zusammenarbeit mit dem DRV initiiert und durchgestanden, nahm mit der Rücknahme der Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) und der anschließenden Aufhebung des Nicht-Anwendungserlasses durch die Finanzverwaltung ihr Ende. Somit ist davon auszugehen, dass kein Finanzamt in Deutschland mehr Umsatzsteuer auf Auslands-Restaurationsleistungen erheben kann.

Diese unzulässige Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen sei Dank des VPR-Steuerausschusses mit Dr. Volker Jorczyk, Werner Volkert und Franz-Josef Münchrath endgültig vom Tisch, so der VPR. Volker Jorczyk kommentiert den Abschluss des Verfahrens: „Jetzt steht endgültig fest, dass kein Paketer mehr doppelt Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen sowohl im Ausland als auch, wie in der Vergangenheit, zusätzlich auch noch in Deutschland entrichten muss.“ Auch Franz-Josef Münchrath, Präsidiumsmitglied des VPR, zeigt sich erleichtert und betont: „Endlich haben unsere Mitglieder und damit auch die gesamte B2B-Branche absolute Rechtssicherheit in dieser langwierigen und aufwändigen Frage. Und es hat sich gezeigt, dass man mit Bündelung der Kräfte, Kompetenz und Rückhalt auf dem oft langen und steinigen Weg des Rechtsstaats zum Erfolg kommen kann. Ein Erfolg für den Verband und die Branchen-Solidarität.“

Der VPR-Steuerausschuss werde sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen, versprach Sprecher Werner Volkert, der den Blick auf die bevorstehenden Aufgaben und Tätigkeitsfelder im Bereich Steuern im Jahre 2015 richtet: „Der VPR-Steuerausschuss wird sich 2015 sehr intensiv den offenen Fragen der verschiedenen Themen der touristischen Umsatzsteuer im B2B-Bereich widmen. Dazu gilt es die Positionen der Branche zu definieren und diese dann auch auf europäischer Ebene rechtzeitig und kompetent zu vermitteln.“ So sei zum Beispiel beim Thema „Bettensteuer“ das letzte Wort noch nicht gesprochen.